Fragen zum Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentümer haben viele Fragen: Ist es erlaubt, im Garten einen Teich anzulegen? Wie hoch darf die Hecke sein? Wie berechnen sich die Heizkosten? Wer pflegt den Rasen? Wir beantworten Ihnen als Experten für die Immobilienbewirtschaftung diese Fragen.
Eigentümergemeinschaften unterstützen wir bei der Verwaltung, zu der unter anderem Abrechnungen (Heiz- und Betriebskosten), die Instandhaltung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile und die Verwaltung von Erneuerungsfonds gehören. Eine Detailauflistung finden Sie weiter unten.
Ihre Vorteile durch unsere Bewirtschaftungdes Stockwerkeigentums
Mit unserer Bewirtschaftung schaffen wir eine angenehme Wohnatmosphäre. Dazu gehört eine offene und persönliche Kommunikation. Unser Verwalter vertritt Sie als Eigentümergemeinschaft gegenüber anderen Parteien und kümmert sich zeitnah um alle Belange.
Die professionelle Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum reduziert das Konfliktpotenzial in der Gemeinschaft und schafft ein vertrauensvolles Klima.
Kaufmännische Bewirtschaftung
Versammlungen / Beschlüsse
- Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
- Führen Beschlussprotokolle
- Ausführen und Koordination der Beschlüsse der Gemeinschaft
- Vorlage Jahresbudgets
- Nachführen von Änderungen von Reglementen
- Aufbewahren der Akten, Protokolle und Bücher
Vertretung
- In allen rechtlichen Belangen gegenüber Mietern, Behörden und sonstigen Personen
Terminüberwachung
- Abschluss, Erneuerung, Kündigung und Überprüfung des Leistungsumfanges bei Versicherungen und Serviceverträgen
Rechnungswesen
- Inkasso der Akontobeiträge und gemeinschaftlichen Kosten
- Mahnwesen
- Kontrolle und Bezahlung der Rechnungen
- Gehaltsabrechnung des Hauswartes und Abrechnung Sozialabgaben
- Finanzbuchhaltung
- Führen der Liegenschaftsbuchhaltung
- Erstellen der jährlichen Verwaltungsabrechnung per Abrechnungsperiode
- Führen der Heiz- und Betriebskostenbuchhaltung
- Erstellen der Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Verwaltung des Erneuerungsfonds
Technische Bewirtschaftung
Hauswartung
- Erstellen und Überwachen der Hausordnung
- Erneuerung und Kündigung von Hauswartverträgen
- Anstellung des Hauswartes mit Pflichtenheften mit Kontrollen
Pikettdienst
- Pikettrufnummer an 365 Tagen und 24 Stunden im Jahr
Betriebsinstallationen, Unterhalt- und Reparaturarbeiten
- Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Aufzüge, Heizung in Absprache mit dem Hauswart
- Einkauf der Heizungsenergie
- Regelmässige Kontrollbesuche in der Liegenschaft
- Auftragserteilung für vorsorgliche und notwendige Reparaturen
- Instandstellungen an versierte Handwerker und Unternehmer
- Überwachung und Kontrolle der erteilten Aufträge
- Aufnahme und Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
- Weiterverrechnungen an Dritte falls notwendig
Ich beantworte Ihre Fragen.
Nicolas Münger
Ich bin für Sie da. Gerne können wir telefonisch, digital oder auch persönlich in unserem Büro in Muttenz auf Ihre Fragen und Wünsche eingehen.
+41 61 467 91 67
immobilien@muenger.swiss