30. August 2019

Crowdfinance – verständlich erklärt von Nicolas Münger

Unter dem Begriff Crowdfinance werden jegliche Angebote rund um eine Massenfinanzierung subsumiert. Unterschieden wird in Crowdfunding und Crowdlending. Das englische Wort crowd heißt zu Deutsch Schwarm, Gruppe oder Masse. Der gesamte Zahlungsverkehr wird online über eine für das jeweilige Projekt gelaunchte Plattform abgewickelt. Sie ist als Onlinemarktplatz der Treffpunkt für Kapitalgeber und Kapitalsuchende.

Für das Crowdfunding gibt es die vier Varianten
• donation based – Crowddonation
• reward based – Crowdsupporting mit Crowdfunding und Pre-Selling
• lending based – Crowdlending
• equity based – Crowdinvesting

Die folgenden Ausführungen konzentrieren oder anders gesagt beschränken sich auf das Crowdlending

Das sind solche im Web vermittelte Kredite, die von mehreren bis vielen Privatpersonen an private Kreditsuchende als natürliche oder juristische Person des Privatrechts vergeben werden.

Die steuerliche Seite
Die Situation ist dieselbe wie bei jeder anderen Kreditvergabe auch. Der Kapitalgeber verleiht Geld gegen Zinsen. Für ihn handelt es sich um Eigenkapital, für den Kreditnehmer um Fremdkapital. Aus rechtlicher Sicht ist das ein Darlehen im Sinne der Artikel 312 ff des Obligationenrechts OR.

• In der Steuererklärung des Darlehensgebers wird die Darlehensgewährung als steuerneutrale Vermögensumschichtung erfasst. Echte Einnahmen sind die Darlehenszinsen

• Der Kapitalnehmer führt das Darlehen als Verbindlichkeit beziehungsweise Schuld in seiner Bilanz/Steuererklärung. Die Darlehenszinsen sind steuerlich abzugsfähig

• Die Darlehenszinsen können der Verrechnungssteuer unterliegen; zum Beispiel dann, wenn der Darlehensnehmer
– mehr als 10 Darlehen zu identischen oder
– mehr als 20 Darlehen zu unterschiedlichen Bedingungen aufnimmt

• In diesen Fällen zahlt der Darlehensschuldner dem Darlehensgläubiger lediglich 65 Prozent der Zinsen und überweise die restlichen 35 Prozent an die Eidgenössische Steuerverwaltung

Alles klar soweit?
Nein; denn die Meinungen gehen hierzu auseinander.

• Unklarheiten bestehen über den aktuellen Zeitpunkt. Muss in der Buchführung des buchhaltungspflichtigen Unternehmens die gesamte Darlehensschuld in einem Buchungsposten oder aber für jeden einzelnen Schuldner getrennt aufgeführt werden

• Das Crowdfunding-Darlehen wird normalerweise erst dann gewährt, wenn die gesamte Darlehenssumme finanziert ist. Das würde für eine einzigen Buchungsposten sprechen

• Und ein weiteres Indiz in diesem Zusammenhang ist die Anzahl der Darlehensverträge

Crowdfunding – so aktuell wie gefragt
Beliebt ist das Crowdfunding bei Start-ups und bei Wissenschaftlern. Ihnen fehlt erfahrungsgemäß das notwendige Anfangs-/Startkapital. Banken lehnen eine Darlehensfinanzierung wegen des aus ihrer Sicht unkalkulierbaren Kreditausfallrisikos ab. Daher ist Crwodfunding eine Finanzierungsart, von der sich viele Privatleute angesprochen fühlen. Nicht selten erhalten sie später Produkte, die mit ihrem Geld produziert werden, zum Vorzugspreis.

Fazit

• Crowdfunding erlebt zurzeit einen Hype bei der Immobilienfinanzierung
• Grundsätzlich lässt sich alles per Crowdfunding finanzieren
• Der Trend zeigt, dass sich Privatleute aus reinen Renditegründen zu einer Crowd zusammenfinden
• Eine Renditeliegenschaft per Crowdfunding bei nicht ausreichendem Kapital zu finanzieren hat auch ihre Tücken. Die Situation ist damit vergleichbar, als wenn fremden Aktionären das Stimmrecht im Unternehmen überlassen wird. Ob das gewollt ist und gutgeht bleibt dahingestellt. Personen haben nun mal andere Ansichten. Meine persönliche Empfehlung: «Lieber in ein kleineres Objekt investieren oder in eine Einheit (Wohnung). Die Möglichkeit alleine entscheiden zu können ist unbezahlbar!»